Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gem. § 15 des Psychotherapiegesetzes. Demgemäß sind Psychotherapeut:innen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Dies gewährleistet einen besonders geschützten Rahmen für die gemeinsame Arbeit.
Rückerstattung Krankenkasse
Da ich Wahlpsychotherapeutin bin, können Sie bei entsprechender Indikation um eine Teilrefundierung (Zuschuss) bei Ihrer gesetzlichen Krankenkassen für Therapiesitzungen ansuchen – Details dazu erläutere ich gerne im Erstgespräch. Weitere Informationen zur Beantragung des Kostenzuschusses sowie der jeweiligen Zuschusshöhe finden Sie auf der Homepage Ihrer Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA) bzw. auch auf der Homepage des ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) www.psychotherapie.at.
Für Paartherapie sowie Coaching leisten die gesetzlichen Krankenkassen keinen Zuschuss.
Absagen /Verschiebungen
Vereinbarte Sitzungen müssen 48 Stunden im Voraus abgesagt werden (sollte ich nicht abheben, bitte eine Nachricht hinterlassen) – wenn dies nicht zeitgerecht geschieht oder verabsäumt wird, wird die Sitzung zum vollen Stundensatz verrechnet. Bei Zu-spätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
Zahlungsmodalitäten
Sie erhalten von mir nach jeder Einheit eine Honorarnote mit allen notwendigen Angaben für die Einreichung bei der Krankenkasse bzw. ggf. für das Finanzamt. Die Honorarnote können Sie bar bezahlen oder durch Überweisung innerhalb von 5 Tagen.